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StA. Bamberg
C 7/IIb, Nr.
103
Beschreibung
des Richteramtes Marktleuthen
1752
Das Richteramt Marktleuthen gränzet
gegen Morgen an dasThiersteiner, gegen Abend ans Weißenstädter,
gegen Mittag an das Wunsiedelische und gegen Mitternacht an das Kirchenlamitzsche
resp. Stadt-Richter und Stadt-Vogthey, dann Richterämter, und lieget
fast mitten in denen Sechs Amten an dem Egerfluß, worüber
bey dem Markt eine von lauter Steinen mit 6 Schwiebbögen erbaute
Brücke, die von hochfürstlicher gnädigster Herrschafft
erhalten werden muß, weilen von allen darüberfahrenden Fuhrleuthen
der Wagen-Zoll entrichtet wird, und die hiesige eine von den ältesten
Zollstätten ist.
Das Richteramt wird etwa 4 Stunden
in der Circumferenz haben, ist sonst umb und umb von den Sechsämterischen
Richterämtern umgeben. Hat keine strittige Nachbarn, außer
daß der Commissarius und Amtsrichter Kraußeneck zu Kirchenlamitz
erst vor ein paar Jahren, da man doch von hier aus gegen ein Saeculum
in quite verblieben, alß ein unnachbarlicher Officialis, gegen
Marckleuthen zu, die Kirchenlamitzer Jurisdiktion injusto zu extendiren
gedencket, worwider sich aber starck gesetzt worden ist.
Das Getrayd-Maaß betreffend,
so wird 8 Mees auf ein Char und 4 Näpff auf 1 Meeslein, dann 9
Maaß auf ein Napff gerechnet. Das Geld gehet im Handel und Wandel
in allen Sorten auf gut Geld, nemlich den Gulden zu 20 grl. oder 15
gute Batzen oder 60 Xr. gerechnet.
Im hiesigen Amt ist nicht mehr
alß der einzige Flecken Marckleuthen, ein einziges Dorff Habnith,
sieben Einzeln, alß die Forsthäuser auf dem Grieß,
und 3 Mühlen, so außerhalb des Marckts liegen und die Ecken-,
Neue-, und Fincken-Mühl genennet werden, wovon aber die Zweyte
die Raths-Mühl ist und zu hiesigem gemeinen Marckt gehört.
Exhibiret Marckleuthen, den 24.
May 1752.
Christoph Christian Huß,
Amtsrichter
Name des Ortes und Entfernung
zum Amtsort |
Marckleuthen,
und liegt 2 Stunden von der Amtshaupt-mannschaft Wunsiedel. |
Habnith liegt
½ Stunde von dem Richteramt Marckleuthen |
Territorium |
Ist Ihro hochfürstl.
Durchlaucht allein eigen |
Ist Ihro hochfürstl.
Durchlaucht allein eigen |
Gemeindeherrschaft |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
Vogthey |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
Häuser |
90 inclusive des Pfarr-,
Schul- und Rathhauses. |
14 inclusive des Hirthenhauses |
Jagden |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
Kirchweihen und dessen
Schutz |
3 Kirchweihen, als die
erste den andern Ostertag, die andere den andern Pfingsttag und
die dritte am Michaelistag, wobey Ihro hochfürstl. Durchlaucht
den Schutz haben. |
Hält die 3 Kirchweyhen
mit Marckleuthen |
Zoll |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht allein gehörig und wird zum Castenamt Wunsiedel
verrechnet |
Giebt bey allen Viehhandel
den Zoll und Accis, auch Uffschlag |
Steuerfuß |
3065 5/8 fl. exclusive
193 ¾ fl. Gewerbesteuer |
725 fl. |
Cammergefälle |
73 fl. 8 1/8 Xr. inclusive
der Mühlen |
13 fl. 23 ¼ Xr. |
Ausschuß |
38
Mann, alß
1 Lieutenant
2 Corporals
und
35 Gemeine,
dann
4 Mann seligierte. |
10
Mann Gemeine und
1 Seligierter |
Frohnen |
Jagd- und Handfrohnen |
Jagd-, Hand- und Roßfrohn,
giebt jährlich 52 fl. 43 ½ Xr. zur Stifts-Verwaltung
Wunsiedel |
Lehenleute |
Im Markte finden sich
lauter herrschaftliche Unterthanen u. geben kein Lehengeld, exclusive
7 Häuslein und die Rathsmühle, so lehenbar und den 10.
Gulden Lehengeld geben müssen. |
Giebt gnädigster
Herrschafft jeder Hoff den 10. fl. Lehengeld. |
Handwerker |
1
Orgelmacher
1 Maler
1 Bader
3 Wirth
5 Müller
5 Becken
8 Metzger
6 Schmied
2 Maurer
2 Zimmermeister
1 Weiß-
u.
3 Rothgerber
8 Schneider
7 Schuster
1 Schreiner
2 Büttner
1 Häfner
1 Färber
und
13 Weber |
keine |
Jus Episcopale und Kirchen |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht allein gehörig; eine Kirchen |
Nach Marckleuthen gepfarrt |
Unterthanen |
98 |
14 |
Zehenden |
Gehört gnädigster
Herrschaft 2/3 Teil und der Pfarr Marckleuthen 1/3 Theil. |
Gehort gnädigster
Herrschaft 2/3 Theil und der Pfarr Pfarr Marckleuthen 1/3 Theil
davon |
Name des Ortes und Entfernung
zum Amtsort |
Forsthäuser aufm
Grieß liegen 1 Stunde vom Richteramte Marckleuthen |
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Territorium |
Ist in Ihro hochfürstlichen
Durchlaucht Territorio gelegen. |
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Jus Episcopale und Kirchen |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
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Gemein-Herrschaft |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
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Vogthey |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
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Häuser |
7 Häuser |
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Jagden |
Ihro hochfürstl.
Durchlaucht |
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Kirchweyhen und dessen
Schutz |
Mit Marckleuthen |
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Zoll |
Geben gleichfalls bey
allem Viehandel den Zoll und Accis, auch Uffschlag. |
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Steuerfuß |
Nichts, weilen solche
Domainen-Güther sind, außer dem Leith-Zinß |
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Cammergefälle |
8 fl. |
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Ausschuß |
Nichts |
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Frohnen |
Nichts |
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Lehenleute |
Giebt gnädigster
Herrschaft von jedem Hoff den 10. Gulden Lehengeld. |
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Handwerker |
keine |
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Unterthanen |
7 |
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Zehenden |
Der Reuthzehenden gehört
gnädigster Herrschafft alleine. |
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© by Harald Stark, Kulmbach 12/98
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