StA. Bamberg

C 7/IIb, Nr. 103


Amt und Berg Thierstein

Anno 1752


Das Amt hat nebst denen incorporierten Dorffschafften, Hammer-Güthern und Einöden, mehrerntheils einen kalten und sehr nassen und übrigens einen sand- und grießigten Boden, liegt außer denen Landstraßen und hat keine andere Nahrung, alß daß sich die Leuthe von Feldbau ernähren. Wird von Wildpreth aus der maßen geplaget, auch denen armen Bürgern das bürgerl. Gewerbe durch die Thiersheimer, uff denen incorporirten Dorffschaften und Neuerrichteten Zapffenschencken, mit Überführung des Biers sehr geschwächet. Hat das gantze Amt in der Circumferenz 36.269 Schritt, nach der alten, aber wenigen Beschreibung gränzet es mit Wunsiedel, Thiersheim, Hohenberg, Selb und Marckleuthen und hat keine Strittbarkeiten. Wird das Richter-Amt und Försterey durch Johann Wilhelm Öchßlern, die Steuer-Einnahme von Sebastian Landgrafen versehen. Hat auch im gantzen Amt das Wunsiedler Getraidt Maas und allerhand geringe Geld-Sorten und gehet in Handel und Wandel alles nach der fränkischen Währung.




Marck Thierstein, liegt eine Meil Wegs von Wunsiedel und eine Meile von Selb

Neuenreuth liegt ¾ Stunden von Thierstein und ¼ Stunde von Thiersheim.

Territorium

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Jus Episcopale und Kirchen

Gnädigster Herrschaft

Ist nach Thiersheim gepfarrt

Gemein-Herrschaft

Bürgermeister und Rath

Gnädigster Herrschaft

Vogthey

Ist ein Richteramt

Vogthey nach Thierstein

Häuser

Ein Pfarr- und Schulhauß, 50 Häuser, 1 Brau-Hauß, 1 Frohn-este, 1 Hirthhauß, dann 2 Häußer uffm Pfannenstiel, die Hohen-mühl nebst einem Häuslein.

11 Häuser incl. 2 Sölden,

1 adel. Waldenfelsischer Hof

1 Hirtenhaus

Jagden

Gnädigser Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Kirchweyhen und dessen Schutz

Zwey, alß 1. den 3. Pfingstfeiertag, die 2. Simon et Judea; Gnädigste Herrschaft

die 1. Johanni

die 2. Michaeli

Zoll

In hiesiger Zollstatt

bishero nach Thiersheim, künff-tig aber hieher, wohin sie gehören.

Steuerfuß

alß des ganzen Orths:

1481 ¼ fl. und

29 6/8 fl. die Hohenmühl.

376 5/8 fl.

Cammergefälle

29 fl. 17 5/8 Xr. zum Castenamt, excl. 7 fl. 15 Xr. jährl. Erbzins und Lehengeld von der erkaufften Gemeinde.

11 fl. 52 ½ Xr. zum Castenamt, incl. 2 fl. 6 Xr. Erbzins von den erkaufften Oedschaften.

Ausschuß

1 Sous-Lieut.

1 Fähndrich

2 Corporale

2 Tambours

15 Gemeine

9 Mann

Frohnen

Haben sonsten zum hiesigen Schloß mit der Hand gefröhnt, anjezo entrichten sie diese mit Geld, mit 262 fl. 24 Xr. zum Stiftamt.

Thun die halbe Roßfrohn gndst. Herrschafft und zahlen die hiesige Schloßfrohn zum Stiftamt mit 25 fl. 59 Xr.

Lehenleute

nichts

sind lehenbar

Handwerker

3 Becken

4 Metzger

3 Schmied

2 Büttner

2 Schreiner

6 Schuster

7 Schneider

3 Weber

nichts

Unterthanen

51

11



Kothigenbibersbach liegt 1 Stunde von Thierstein und 1 Stunde von Arzberg

Stemmas liegt 1 Stunde von Thierstein und ¼ Stunde von Thiersheim

Territorium

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Jus Episcopale und Kirchen

Ist nach Arzberg gepfarrt

Nach Thiersheim gepfarrt

Gemein-Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Vogthey

nach Thierstein

nach Thierstein

Häuser

10 Häuser incl. 1 Zapffen-schencke und 2 Söldengütlein; die Carlmühl

14 Häuser, incl. des Reiß-Guths uffm Grieß oder sog. Dürrlas und die sog. Mittelmühl

Jagden

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Kirchweyhen und dessen Schutz

eine an Michaeli

1. Johanni & 2. Michaeli

Zoll

bisher nach Thiersheim, nun aber hieher

bisher nach Thiersheim, nun aber hieher

Steuerfuß

481 ¼ fl.

398 4/8 fl.

Cammergefälle

31 fl. 31 ½ Xr. zum Castenamt, incl. 4 fl. 30 Xr. Erbzins von der erkaufften Gemeinde.

13 fl. 48 Xr. zum Castenamt, incl. 1 fl. 39 Xr. Erbzins vor die erkauffte Gemeinde.

Ausschuß

6 Mann, excl. der Mühle, welche jährl. einen Beytrag an Tambour-Montur-Geldern zur hiesigen Steuer-Einnahme entrichtet.

3 Mann, excl. der Mühle, womit des die Beschaffenheit gleich voriger hat.

Frohnen

wie bei Neuenreuth; 37 fl. 20 ½ Xr. zum Stiftamt.

gleich vorigen, 20 fl. 10 Xr. zum Stiftamt

Lehenleute

sind lehenbar

sind lehenbar

Handwerker

1 Schmied

nichts

Unterthanen

19

14



Wampen liegt 5/4 Stunden von Thierstein und ½ Stunde von Thiersheim.

Wellerthaler Hammerwerck, lieget eine Stunde von Thierstein an der Eger hinter der Waldung

Territorium

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Jus Episcopale und Kirchen

nach Redwitz gepfarrt

nach Thierstein gepfarrt

Gemein-Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Vogthey

nach Thierstein

haben ehehin die Niedervogteylichkeit nach dem Privilegio exer-ciret, so aber med. Rescripto Camerale cessiret

Häuser

14 Häuser incl. 1 Zapffenschencke und die sog. Putzen-mühl, dann excl. das Hirtenhaus.

2 Wohnhäuser und 5 andere, meist eingegangene Häuslein, 1 Hochofen, 1 Frischhütte u. 1 Bochwerck; das übrige alles ist eingegangen.

Jagden

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Kirchweyhen und dessen Schutz

1 Michaeli

halten mit den Thiersteinern und wurde niemalen ein Kirchweyhschutz exerciret.

Zoll

wie vorher

Haben solchen ehehin bald zu Selb, bald zu Hohenberg entrichtet, aniezo aber geschieht es hier.

Steuerfuß

279 6/8 fl.

geben keine Landschaftssteuer

Cammergefälle

11 fl. 15 ½ Xr. zum Castenamt, 1 fl. 30 Xr. Erbzins von der erkaufften Gemeinde

30 fl. zum Lehenhof

Ausschuß

8 Mann, excl. der Mühle - diese wie vorige.

nichts

Frohnen

gleich wie vorige

nichts

Lehenleute

sind lehenbar

nichts

Handwerker

nichts

1 Zimmermann

Unterthanen

14

nichts



Hendelhammer liegt 1 Stunde von Thiersheim, so ungangbar und vor alters schon eingegan-gen.

Oberkayserhammer. ¾ Stunden von Thierstein liegend

Territorium

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Jus Episcopale und Kirchen

nach Thierstein gepfarrt

nach Thierstein gepfarrt

Gemein-Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Vogthey

nach Thierstein

nach Thierstein

Häuser

3 Wohnhäuser incl. dem Fischergüthlein, dann eine Mühle

2 Wohnhäuser, 1 Mühl und 1 Wirthshaus. Nota: der Hammer ist nicht mehr gangbar.

Jagden

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Kirchweyhen und dessen Schutz

1 Simon & Judea

nichts

Zoll

nach Thierstein

nach Thierstein

Steuerfuß

342 2/8 fl.

331 ½ fl.

Cammergefälle

11 fl. 50 Xr. zum Castenamt und 3 fl. 24 Xr. Reuthzins

14 fl. 32 ¼ Xr. zum Castenamt;

7 fl. 51 ½ Xr. Reuthzins.

Ausschuß

nichts; geben aber jährl. 40 Xr. Tambour-Montur-Geld zur hiesi-gen Steuer-Einnahme.

nichts; geben aber jährl. 40 Xr. Tambour-Montur-Geld zur hiesi-gen Steuer-Einnahme.

Frohnen

Roßfrohn

Roßfrohn; 2 fl. 24 Xr. zum Stiftamt

Lehenleute

nichts

nichts

Handwerker

nichts

nichts

Unterthanen

4

2



Hafendeckmühle nächst Thierstein

Neue Mühle, ¾ Stunden von Thierstein

Territorium

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Jus Episcopale und Kirchen

nach Thierstein gepfarrt

nach Thierstein gepfarrt

Gemein-Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Vogthey

nach Thierstein

nach Thierstein

Häuser

1 Haus, die Mühle

1 Haus, die Mühle und ein Nebenhäuslein

Jagden

Gnädigster Herrschaft

Gnädigster Herrschaft

Kirchweyhen und dessen Schutz

mit Thierstein

mit Thierstein

Zoll

in Thierstein

in Thierstein

Steuerfuß

nichts

6 ¼ fl.

Cammergefälle

9 fl. 30 Xr, zum Castenamt

7 fl. 6 Xr. zum Castenamt, 1 fl. 23 Xr. zum Stiftamt u. 7 fl. 39 Xr. zur Reuthverwaltung

Ausschuß

40 Xr. Tambour-Montur-Geld

40 Xr. Tambour-Montur-Geld

Frohnen

nichts

nichts

Lehenleute

lehenbar

sind lehenbar

Handwerker

1 Müller

1 Müller

Unterthanen

1

1


Name des Ortes und Entfernung zum Amtsort

Hebanz liegt eine halbe Meile von Thierstein gegen Marktleuthen, dz ganze Dorf ist gnä-digster hohen Herrschaft, excl. 1 Hofes, so zum Hospital nach Wunsiedel gehört.


Territorium

Gnädigster Herrschaft


Jus Episcopale und Kirchen

Nach Thierstein gepfarrt


Gemein-Herrschaft

Gnädigster Herrschaft


Vogthey

Nach Thierstein


Häuser

16 Häuser incl. des Hospital-Hofes und der Zapffenschencke, dann die Ruchen- und Wendenmühle, wie auch 1 Hirthen-häuslein


Jagden

Gnädigster Herrschaft


Kirchweyhen und dessen Schutz

1 Michaelis


Zoll

nach Thierstein


Steuerfuß

895 3/8 fl.


Cammergefälle

25 fl. 3 ¼ Xr. zum Castenamt, incl. 3 fl. 30 Xr. Erbzins von den erkaufften Gemeindstücken und exclus. der Zehentlämmer und Gänse, wo von erstern 48 Xr. und von letzteren 15 Xr. bezahlt werden.


Ausschuß

8 Mann exclus. der Wendenmühl und Ruchenmühl, welche einen Tambour-Montur-Geldbeytrag zur hiesigen Steuer-Einnahm entrichten.


Frohnen

Thun zur Zeit die halbe Roßfrohn, die hiesige Schloß-Frohn aber zahlen sie zum Stiftamt mit 48 fl. 57 Xr.


Lehenleute

Lehenbar


Handwerker

1 Schmied


Unterthanen

18 inclusive der beeden Mühlbesitzer.




Das Neue Hauß liegt 1 Stunde von Thierstein, bestehet in einer Waldung von 9.483 Schritt in der Circumference. In der Mitte ist uff einem Berg ein altes Schloß,so in Kriegs-Zeiten mag demoliret worden seyn. Nechst daran liegen 5 Wohnhäuser mit etwas Feldt undt Wießmath, welches alles den Herrn von Schirnding zu Röthenbach zukommt und die Niedervoigtheylichkeit, gleich anderen Ritter-Güthern, zu exerciren berechtigt ist. Ehedeßen waren sie keine Flinten dahin zu tragen befugt. Seit deme aber sie sich unter die Voigtländische Ritterschafft begeben, wollen sie die Niedere Jagd und zwar ohne Hundt, behaupten, es haben aber hochfürstl. gnädigste Herrschaft die Obere Juridsiction, Hohe- und Niedere Jagd zu exerciren, nach deme die langwührigen Streittigkeiten beygelegt und von dem verstorbenen Oberforst- und Jagd-Commissario Öchßler, nebst einigen Deputierten vom Ober-Forst-Amt und deme H. von Schirnding, in Richtigkeit gebracht wurden.


Actum Thierstein, den 29. Mai 1752.

© by Harald Stark, Kulmbach 12/98